Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Ticketverkauf und Logisleistungen.
1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Ticketverkauf und Logisleistungen.
- Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften, Veranstaltungsräumen der ELDORADO Abenteuer GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Feiern, Seminaren, Tagungen etc., dem Ticketverkauf (Eintritt Park) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der ELDORADO Abenteuer GmbH.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Vitrinen und Werbetafeln sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ELDORADO Abenteuer GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, -partner, -haftung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages oder Buchung des Kunden durch die ELDORADO Abenteuer GmbH (Bestätigung) an den Veranstalter/Kunde bzw. dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte der ELDORADO Abenteuer GmbH zustande, diese sind die Vertragspartner.
2.2 Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.3 Der Kunde haftet gegenüber der ELDORADO Abenteuer GmbH für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern nachweislich bestellter zusätzlich bestellter Leistungen.
2.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, die nicht im Rahmen der ELDORADO Abenteuer GmbH liegen, hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichen-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Künstlersozialkasse und Auslandssteuern etc. hat der Auftraggeber unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
2.5 Die ELDORADO Abenteuer GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ELDORADO Abenteuer GmbH zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter/Kunde verpflichtet, der ELDORADO Abenteuer GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.6 Soweit dem Veranstalter/Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz bzw. im Park zur Verfügung gestellt wird (auch gegen Entgelt) kommt dadurch kein Verwährungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der ELDORADO Abenteuer GmbH.
- Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Die ELDORADO Abenteuer GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter/Kunden bestellten und von der ELDORADO Abenteuer GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Veranstalter/Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen bzw. in Anspruch genommen Leistungen vereinbarten bzw. übrigen Preise der ELDORADO Abenteuer GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der ELDORADO Abenteuer GmbH an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der ELDORADO Abenteuer GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3.4 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung oder auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Änderungen und Einzelabsprachen bedürfen der Schriftform.
3.5 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann ELDORADO Abenteuer GmbH über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit oder eine garantierte Anreise vereinbart wurde.
3.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der ELDORADO Abenteuer GmbH bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet, ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der ELDORADO Abenteuer GmbH kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
3.7 Mietkaution
Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 100,- € je Unterkunft zu hinterlegen.
Die Eldorado Abenteuer GmbH ist berechtigt die Kaution nach Abreise ganz oder in Teilen einzubehalten bei:
- Vandalismus und Verstößen gegen die Hausordnung
- Verlust von Schlüssel, Kautionsbeleg
- Mitbringen und Verzehr von Parkfremden Lebensmitteln/Getränken
- Verspäteter Schlüsselrückgabe
3.8 Rechnungen der ELDORADO Abenteuer GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter/Kunde bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ELDORADO Abenteuer GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.
3.9a Die ELDORADO Abenteuer GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.9b Der Veranstalter/Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der ELDORADO Abenteuer GmbH aufrechnen oder mindern.
- Rücktritt der ELDORDO Abenteuer GmbH
4.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der ELDORADO Abenteuer GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die ELDORADO Abenteuer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2 Ferner ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls: – höhere Gewalt oder andere von der ELDORADO Abenteuer GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Film- und Fernsehproduktionen und Pressetermine stattfinden. In diesem Fall hat die ELDORADO Abenteuer GmbH einen anderweitigen Veranstaltungsraum zu stellen. – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; – die ELDORADO Abenteuer GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Parks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der ELDORADO Abenteuer GmbH zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen oben I. 2. vorliegt.
4.3 Die ELDORADO Abenteuer GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.4 Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen die ELDORADO Abenteuer GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ELDORADO Abenteuer GmbH.
- Rücktritt des Veranstalters / Kunden (Abbestellung, Stornierung)
5.1 Bearbeitungsgebühr
Erteilt der Kunde der Eldorado Abenteuer GmbH einen Auftrag für die Erstellung eines individuellen Angebotes, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von € 185,- Netto in Rechnung zu stellen. Der Betrag wird bei erfolgtem Vertragsabschluss zu 100% angerechnet.
5.2 Bei Rücktritt des Veranstalters ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, die vereinbarten Raum- und Ausstattungskosten in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sind weitere Leistungsträger gebunden, so werden deren Kosten ebenfalls in Rechnung gestellt.
5.3 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die ELDORADO Abenteuern GmbH berechtigt, zuzüglich zu den unter 5.1 genannten Kosten 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisen-Umsatzes.
5.4 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Buffet oder Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Buffet/Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungs-Angebotes zugrunde gelegt.
5.5 Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ELDORADO Abenteuer GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.
5.6 Bei Übernachtungen hat der Kunde das Recht zur kostenfreien schriftlichen Stornierung bis 29 Tage vor Anreise. Danach ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt bei 28-22 Tage 40%, 21-15 Tage 60%, 14-8 Tage 80%, 7-1 Tage 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
5.7 Bei einem Abbruch des Aufenthaltes oder einer Veranstaltung aufgrund von Verstößen gegen § 7 entsteht der ELDORADO Abenteuer GmbH kein Schadensersatz gegenüber dem Kunden.
- Änderungen der Veranstaltungsortes, Teilnehmerzahl, und der Veranstaltungszeit
6.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Veranstaltungsabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der ELDORADO Abenteuer GmbH.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird von der ELDORADO Abenteuer GmbH bei der Abrechnung anerkannt, wenn diese bis zum vorhergehenden Werktag 12.00 Uhr schriftlich mitgeteilt wurde. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
6.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies für den Veranstalter unzumutbar ist.
6.5 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ELDORADO Abenteuer GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die ELDORADO Abenteuer GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, der ELDORADO Abenteuer GmbH Verschulden trifft ein.
- Mitbringen von Speisen und Getränken
7.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und sonstigen Aufenthalten im Park grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der ELDORADO Abenteuer GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten in Form von Teller-/Korkgeld berechnet.
7.2 Ausgenommen von der Klausel 7.1 sind sämtliche Lebensmittel für Allergiker und Kleinkinder.
7.3 Jegliche mitgebrachte Brennmaterialien, Brandbeschleuniger und Geräte zum Grillen oder zur Aufnahme von brennbaren Materialien sind auf dem Gelände der ELDORADO Abenteuer GmbH nicht gestattet. Brennholz, Holzkohle und Grills können ausschließlich auf dem Gelände der ELDORADO Abenteuer GmbH direkt erworben oder ausgeliehen werden.
7.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen 7.1 und 7.2 hat die ELDORADO Abenteuer GmbH das Recht eine Pauschale zu erheben, die nicht unter dem derzeit gültigen Preis in der ELDORADO Abenteuer GmbH liegt. Bei einem Verstoß gegen 7.3 kann die ELDORADO Abenteuer GmbH ein Hausverbot aussprechen. Die ELDORADO Abenteuer GmbH behält sich Schadensersatzansprüche vor (Kosten Versicherung oder Feuerwehr).
- Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die ELDORADO Abenteuer GmbH für den Veranstalter/Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter/Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die ELDORADO Abenteuer GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters/Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des ELDORADO Abenteuer GmbH bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der ELDORADO Abenteuer GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters/Kunden, soweit die ELDORADO Abenteuer GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten werden von der ELDORADO Abenteuer GmbH erfasst und berechnet.
8.3 Der Veranstalter/Kunde ist mit Zustimmung der ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten- Übertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die ELDORADO Abenteuer GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters/Kunden geeignete der ELDORADO Abenteuer GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an von der ELDORADO Abenteuer GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die ELDORADO Abenteuer GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Für eingebrachte Sachen haftet die ELDORADO Abenteuer GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500€, sowie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800€. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der ELDORADO Abenteuer GmbH Anzeige macht (§703 BGB).
9.2 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. in der ELDORADO Abenteuer GmbH. Die ELDORADO Abenteuer GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ELDORADO Abenteuer GmbH.
9.3 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die ELDORADO Abenteuer GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Technik abzusprechen. Für den Veranstaltungsraum kann die ELDORADO Abenteuer GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der ELDORADO Abenteuer GmbH eines höheren Schadens vorbehalten.
- Haftung des Veranstalters/Kunden für Schäden
10.1 Der Veranstalter/Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Die ELDORADO Abenteuer GmbH kann vom Veranstalter/Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
10.3 Die ELDORADO Abenteuer GmbH haftet nicht für Schäden, die aus dem unbefugten Aufenthalt im Gelände oder in nicht vermieteten Gebäuden entstehen. Die ELDORADO Abenteuer GmbH haftet gleichfalls nicht für Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus, Landfriedensbruch, Raub und Sachbeschädigung. Der Veranstalter hat insoweit die Möglichkeit, eigene Versicherungen zur Sicherung dieser Risiken abzuschließen.
10.4 Die ELDORADO Abenteuer GmbH haftet nicht für Betriebs-Unterbrechungen und daraus resultierende Verluste oder Schadensersatzansprüche des Veranstalters/ Kunden, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ELDORADO Abenteuer GmbH beruhen.
- Tragen von Waffen
11.1 Das Tragen von geladenen und schussfähigen Waffen / Dekor Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist untersagt.
11.2 Für das Schießen mit Schwarzpulver oder Kartuschenmunition gelten die gesetzlichen der ELDORADO Abenteuer GmbH. Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die ELDORADO Abenteuer GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Im Übrigen sind die derzeit gültigen Schießzeiten der ELDORADO Abenteuer GmbH einzuhalten. Diese sind beim Sicherheitsdienst oder der Parkleitung zu erfragen.
11.3 Während aller Handlungen im Umgang mit Waffen und Munition im Sinne des WaffG oder BeschG ist im Park und dem damit verbundenem Gebiet ein absolutes Alkoholverbot einzuhalten.
11.4 Das Tragen/Mitführen von Waffen ist der Parkleitung/Sicherheitsdienst unverzüglich mitzuteilen.
11.5 Das Tragen/Mitführen von Waffen ist nur mit gültigem Waffenschein erlaubt.
11.6 Waffenhalter, die Waffen tragen oder Mitführen, sind verpflichtet bei Aufforderung des Sicherheitsdienstes und/oder Parkleitung unverzüglich die Waffen abzugeben. Die ELDORADO Abenteuer GmbH wird dann die Waffen bis zur Abreise aufbewahren.
11.7 Bei Verstoß der Auflage kann und wird ein Hausverbot ausgesprochen.
11.8 Bei widerrechtlichen Handlungen wird sofort ohne Anmeldung die Polizei verständigt.
- Erwerb von Eintrittskarten
12.1 Tickets können nur an den Kassen der ELDORADO Abenteuer GmbH bzw. autorisierten Händlern erworben werden. Die Tickets haben jeweils nur die Gültigkeit für den Besuch der ELDORADO Abenteuer GmbH im aktuellen Kalenderjahr.
12.2 Die Eintrittsberechtigung für Übernachtungsgäste gilt vom Anreisetag bis zur Parkschließung am Abreisetag.
12.3 Mit dem Eintritt in die ELDORADO Abenteuer GmbH und der damit verbundenen Entwertung des Tickets erkennt der Kunde die AGB und die Hausordnung an.
- Ticket- und Gutscheinversand
13.1 Der Versand von Tickets und Gutscheinen erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Versand erfolgt erst nach Eingang der Zahlung des Ticketpreises und der Versandkosten.
- Gutscheineintausch
14.1 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
14.2 Der Eintausch von Gutscheinen kann, wenn nicht anders vermerkt, in der gesamten ELDORADO Abenteuer GmbH erfolgen.
14.3 Gutscheine, die auf Grund von Marketingmaßnahmen verteilt werden, haben nur die Gültigkeit für den darauf vermerkten Zeitraum oder das Kalenderjahr der Verteilung.
14.4 Erworbene Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum gemäß BGB.
14.5 Die hauseigenen Dollarscheine stellen kein offizielles Zahlungsmittel dar, sondern gelten nur als internes Zahlungsmittel innerhalb der Anlage. Die Eldorado Dollar behalten ihre Gültigkeit auch über die jeweils aktuelle Saison hinaus.
- Reklamationen, Rücktausch oder Erstattung von Tickets
15.1 Tickets im Allgemeinen können nicht zurückgenommen oder erstattet werden.
15.2 Witterungsbedingungen oder Umstände, welche die ELDORADO Abenteuer GmbH nicht zu verantworten hat, berechtigen nicht zu einer Minderung des Ticket-Preises oder zu Schadensersatzansprüchen.
- Weitergabe der Tickets
16.1 Die Weitergabe insbesondere Dauer-, Hotelkarten an andere Gäste ist untersagt und kann ein Löschen der Gültigkeit der Tickets nach sich ziehen.
16.2 Während des Aufenthalts in der ELDORADO Abenteuer GmbH sind die Tickets stets bei sich zu führen und bei Aufforderung Mitarbeitern der ELDORADO Abenteuer GmbH vorzuweisen.
- Zugang/Sicherheit/ Hausordnung
17.1 Der Veranstalter/Kunde trägt Sorge dafür, dass seine Teilnehmer/Gäste den Anweisungen des Wachpersonals sowie des Sicherheits-, Feuerwehr- und Regiepersonals Folge leisten.
17.2 Die derzeitige allgemeingültige Hausordnung, welche am Parkeingang einzusehen ist, ist einzuhalten.
17.3 Dem Veranstalter/Kunden und/oder dessen Beauftragten ist der Zugang zum Gelände, insbesondere zur Veranstaltungshalle und den gemieteten Nebenräumen, nur nach vorheriger Anmeldung bei der ELDORADO Abenteuer GmbH und in Begleitung eines Beauftragten der ELDORADO Abenteuer GmbH möglich. Die Schlüsselgewalt über die Veranstaltungshalle und die Nebenräume verbleibt auch während der gesamten Mietzeit bei der ELDORADO Abenteuer GmbH.
17.4 Der Vertrag kommt unter der Maßgabe zustande, dass die bei der Vorbereitung, Durchführung und / oder Herstellung zu berücksichtigenden Unfallverhütungsvorschriften übrigen die allgemein sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln (BGV C1, Brandenburgische VStättVo, Bestimmung überfliegende Bauten aus der brandenburgischen Bauordnung, usw.) erfüllt werden, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften Anforderungen gestellt werden. Die ELDORADO Abenteuer GmbH ist berechtigt, dieses zu prüfen.
17.5 Der Veranstalter/Kunde verpflichtet sich, die von ihm für den Auf-/Abbau und/oder Betreuung der Veranstaltung beauftragten Firmen oder Personen sowie die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Gäste hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes (Einhaltung der Hinweis-Schilder, Fluchtwegeführung) zu belehren. Die ELDORADO Abenteuer GmbH kann bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen nicht haftbar gemacht werden. Der Veranstalter/Kunde trägt selbst Sorge dafür, dass die von ihm für den Auf-/Abbau und/oder Betreuung der Veranstaltung beauftragten Subunternehmen von diesen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt werden.
- Rechte/Marketing
18.1 Der Veranstalter/Kunde ist nicht berechtigt, mit dem Namen oder der Einrichtung der ELDORADO Abenteuer GmbH öffentlich ohne vorherige Absprache zu werben.
18.2 Die ELDORADO Abenteuer GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung per Foto für nichtöffentliche Zwecke zu dokumentieren.
18.3 Der Veranstalter/Kunde trägt selbst Sorge dafür, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet ist und stellt der ELDORADO Abenteuer GmbH insoweit von jedweden Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der Anmeldepflicht frei. Die ELDORADO Abenteuer GmbH ist unabhängig von der Meldepflicht durch Veranstalter verpflichtet, eine Kontrollmeldung der Veranstaltung an die GEMA zu senden.
- Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Veranstalter/Kunden sind unwirksam.
19.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der ELDORADO Abenteuer GmbH.
19.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der ELDORADO Abenteuer GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der ELDORADO Abenteuer GmbH. Es gilt deutsches Recht.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Eldorado Abenteuer GmbH
- Am Röddelinsee 1
- 17268 Templin
- 03987 - 2084 0
- info@eldorado-templin.de